Die Räumlichkeiten werden von verschiedenen Gruppen benutzt und sollen diese Funktion auch noch lange behalten. Um ein gemeinsames Miteinander zu gewährleisten sind folgende Regeln einzuhalten:
- Die Nutzung erstreckt sich ausschließlich auf den im Vertrag vereinbarten Veranstaltungstermin. Eine darüber
- hinausgehende Nutzung ist nicht erlaubt und wird bei Zuwiderhandlung mit der Einbehaltung der Kaution bestraft.
- Die Lautstärke der Musik darf zu keiner Belästigung der Nachbarn und der anderen Benutzer dieses Hauses führen.
- Keine Lärmbelästigung außerhalb des Veranstaltungsraumes, besonders gegen Ende der Nutzung, wenn diese nach 22:00 Uhr liegt.
- Bei privaten Festen darf kein Eintritt verlangt werden.
- Übernachtungen sind untersagt!
- Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten.
- Auf dem öffentlichen Platz vor dem Partyraum achtet der Mieter darauf, dass nach Möglichkeit kein Alkohol genossen wird. Eventuell herumliegende Zigarettenkippen usw. sind vom Mieter zu entfernen!
- Selbstverständlich sind illegale Drogen weder im - noch außerhalb des Veranstaltungsraumes erlaubt!
- Gegenstände von anderen Nutzern müssen an ihrem Ort verbleiben und dürfen nicht entfernt oder zerstört werden.
- Feuerlöscher sind selbstverständlich nur für den Fall eines Brandes da.
- Die technischen Anlagen, wie zum Beispiel Lautsprecher-, Musik- und Scheinwerferanlagen, etc. sind
- schonend zu behandeln und dürfen nur vom Verantwortlichen bzw. von einer Person seiner/ihrer Wahl bedient werden.
- Die Verkabelung der Musik- und Lichtanlage darf in keinem Fall verändert, ausgetauscht oder in irgendeiner anderen Weise manipuliert werden. Widerrechtliche Veränderungen führen zwangsweise zum sofortigen Verlust der Kaution und Strafanzeige!
- Beim Verlassen des Veranstaltungssaumes unbedingt die Check-Out-Liste beachten und abarbeiten!
- Der Raum ist sauber und ordentlich zu verlassen, so dass die folgende Gruppe ihn ohne aufzuräumen benutzen kann.
- Der Müll muss vom Mieter mitgenommen und entsorgt werden. Er darf zu keiner Verschmutzung der Außenanlagen bzw. Belästigung der Nachbarn führen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Glasscherben und andere Gegenstände zu richten, an denen man sich verletzen könnte.
- Der im Mietvertrag stehende Mieter (Mindestalter 25 Jahre! Bei Personen unter 25 Jahren können nur die Eltern die Räumlichkeiten mieten) hält sich über die gesamte Veranstaltung in den Räumlichkeiten auf. Bei Verdacht auf Zuwiderhandlung werden Einzelfälle kontrolliert und ggf. bei Betrug die Kaution einbehalten!